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13. Rechtskonferenz Russland in München

27.03.2014

Herausforderungen im Russland-Geschäft erfolgreich begegnen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Handel und Investitionen in Russland sind komplex und mitunter unübersichtlich. Daher informiert der Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft in Zusammenarbeit mit renommierten Anwaltskanzleien und Beratungsunternehmen einmal jährlich auf seiner Rechtskonferenz Russland über aktuelle Entwicklungen in den Bereichen Recht und Steuern.

Eine lange Industrietradition und eine hohe Innovationskraft – damit punkten deutsche Unternehmen auch in Russland. Das Knorr-Bremse Forum in München macht Industriegeschichte und Innovationen erlebbar und bot damit ein einzigartiges und passendes Ambiente für die 13. Rechtskonferenz Russland. Über 80 Konferenzteilnehmer informierten sich darüber, welche Änderungen in der russischen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Behördenpraxis bei einem wirtschaftlichen Engagement zu beachten sind und wie man sich bestmöglich auf diese Änderungen einstellt.

Thomas Mundry und Hannes Lubitzsch von der Kanzlei Noerr zeigten praxisnah auf, welche Möglichkeiten zur Strukturierung russischer Tochtergesellschaften bestehen und gaben Hinweise zum Aufbau von Compliance-Managementsystemen in russischen Tochtergesellschaften. Die zum 1. Januar 2013 durch Artikel 13.3 des Gesetzes zur Korruptionsbekämpfung verschärften Anforderungen an Compliance-Managementsysteme wurden im November 2013 durch Empfehlungen des Föderalen Arbeitsministeriums konkretisiert. Die Experten rieten den Konferenzteilnehmern, diese aktuellen Empfehlungen als Orientierungsmaßstab bei einem Compliance-Kodex – der Einrichtung eines Compliance-Beauftragten und Meldesystems, bei der Mitarbeiterschulung und bei Compliance-Prüfungen sowie Berichterstattung – heranzuziehen.

Rainer Wedde und Alexander Bezborodov von der Kanzlei BEITEN BURKHARDT führten aus, welche Risiken aus Compliance-Sicht bei Einkauf und Vertrieb über Gesellschaften mit Sitz im Ausland, über russische Gesellschaften sowie Vertragshändler bestehen und wie man diesen Risiken wirksam begegnet. Die beiden Referenten gaben zudem wertvolle Tipps, wie sich deutsche Unternehmen verhalten sollten, wenn russische Behörden planmäßig oder außerordentlich die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zur Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit prüfen. Die Experten rieten dazu, neben der Kontrolle der formalen Richtigkeit des Prüfungsbeschlusses darauf zu achten, dass die Tätigkeit des Prüfenden von einem Unternehmensvertreter betreut wird, um etwaige Verstöße der Behörde gegen Prüfungsvorschriften zu dokumentieren und anschließend die Rechtmäßigkeit der Prüfung beziehungsweise die im Ergebnis gefassten Beschlüsse durch übergeordnete Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen.

Aber nicht nur in Russland sehen Behörden genau hin. Tanja Galander und Stanislaw Rogojine von PricewaterhouseCoopers berichteten aus der aktuellen Beratungspraxis, dass die deutsche Finanzverwaltung unter Verweis auf Paragraph 160 Abgabenordnung von deutschen Unternehmen zunehmend Auskunft zu russischen Geschäftspartnern und der Rechtsgrundlage von Zahlungen an diese verlangen. Die beiden Experten machten deutlich, dass es bei Zahlungen an Offshore-Gesellschaften oder Gesellschaften mit Sitz in einem Niedrigsteuerland ohne nennenswerte Geschäftsausübung (sogenannte Domizilgesellschaft) in der Regel nicht ausreicht, allein Nachweise zur Gesellschaft zu liefern. Vielmehr ist darüber hinaus zu belegen, wer hinter der Gesellschaft steht, wer letztlich Empfänger der Zahlung ist und ob überhaupt eine Gegenleistung mit wirtschaftlichem Wert erbracht wurde. Den Konferenzteilnehmern wurden praxisnah die Anforderungen an die Dokumentation aufgezeigt, damit die deutschen Finanzbehörden einen Betriebskostenabzug nicht verweigern können.

Alexander Yudovich und Patrick Pohlit von der Kanzlei Rödl & Partner gaben anhand ausgewählter Praxisfälle einen Überblick über die neusten Entwicklungen in der steuerlichen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis sowie hilfreiche steuerliche Hinweise zum Russlandgeschäft. Neben gewinnsteuerlichen Aspekten wurden umsatzsteuerliche und verfahrensrechtliche Besonderheiten dargestellt. Ein Ausblick auf aktuelle Tendenzen im Steuerrecht rundete die praxisnahen Ausführungen im Forum ab. Von besonderem Interesse sind hierbei die Gesetzesinitiativen gegen Offshore-Strukturen. Noch 2014 soll eine unbeschränkte Steuerpflicht für ausländische Unternehmen, die faktisch keine Tätigkeit im Ausland ausüben und deren wirtschaftlich Begünstigter sich in Russland befindet, eingeführt werden. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen reichen hierfür nicht aus, da sie an Betriebsstätten- oder an Quelleneinkünfte anknüpfen; dem russischen Staat gehen aktuell beträchtliche Steuereinnahmen verloren. Russland ist für viele deutsche Unternehmen nicht mehr bloßer Absatzmarkt, sondern im Rahmen der Standortwahl für eine eigene Produktion zunehmend attraktiv. Florian Schneider und Alex Stolarsky von der Kanzlei DENTONS gaben den Konferenzteilnehmern praktische Hinweise zur gesellschaftsrechtlichen Strukturierung eines Immobilienerwerbs (Greenfield vs. Brownfield, Share Deal vs. Asset Deal). Die Experten rieten dazu, bei allen Immobiliengeschäften aufgrund des fehlenden öffentlichen Glaubens der staatlichen Immobilienregister eine sorgfältige rechtliche Prüfung (Due Diligence) der Eigentümerhistorie und eine technische Due Diligence durchzuführen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Ergänzend zu den Fachforen berichteten Rasso Böck und Vadim Lebedev von der Knorr-Bremse darüber, welche Herausforderungen bei Aufbau und Integration eines Joint Ventures der Knorr-Bremse AG mit der russischen Staatsbahn RZD bestanden und wie diese erfolgreich gemeistert wurden. Zum Abschluss der Konferenz diskutierten die Konferenzteilnehmer intensiv darüber, wie sicher aktuell Investitionen und Handelsgeschäfte in Russland vor dem Hintergrund drohender Wirtschaftssanktionen im Zuge der Krim-Krise sind. Die Meldung über ein geplantes Gesetz zur möglichen Enteignung ausländischer Unternehmen in Russland hat für Verunsicherung gesorgt, auch wenn keine Anzeichen zu erkennen sind, dass diese Pläne aktuell weiter verfolgt werden.

Die Unternehmensvertreter machten deutlich, dass sie an ihrem Russlandengagement festhalten. Eine Einstellung, die die deutsche Wirtschaft bereits in früheren herausfordernden Zeiten unter Beweis gestellt hat. Die Konferenzteilnehmer unterstützten klar die Position des Ost-Ausschusses, alles daran zu setzen, eine Ausweitung der politischen Krise auf die Wirtschaft zu verhindern. Durch eine Spirale gegenseitiger Wirtschaftssanktionen würde die europäische Wirtschaft nachhaltig Schaden nehmen.

Matthias Toepfer
Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft

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