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Recht und Steuern in Russland

15.04.2013

12. Rechtskonferenz Russland am 15. April 2013 in Frankfurt

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Handel und Investition in Russland sind komplex und mitunter schwer verständlich. Daher informiert der Ost-Ausschuss in Zusammenarbeit mit renommierten Anwaltskanzleien und Beratungsunternehmen einmal jährlich auf der Rechtskonferenz Russland über aktuelle rechtliche Entwicklungen in Russland.

Bei der 12. Rechtskonferenz Russland am 15. April 2013 in der Zentrale der Deutschen Bank AG in Frankfurt am Main informierten sich 70 Konferenzteilnehmer darüber, welche Änderungen in der russischen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Behördenpraxis bei einem wirtschaftlichen Engagement zu beachten sind und wie man sich bestmöglich auf diese Änderungen einstellt.

 Das russische Zivilgesetzbuch wird momentan gravierend geändert: Das erste Änderungsgesetz ist bereits zum 1. März 2013 in Kraft getreten, weitere Änderungen werden folgen. Falk Tischendorf und Aleksej Kusmischin von der Kanzlei BEITEN BURKHARDT stellten die wichtigsten Änderungen im russischen Zivilrecht vor. Neben neuen Rechtsinstituten wie der vorvertraglichen Haftung und des Gutglaubensgrundsatzes ist für die Unternehmenspraxis vor allem die Verdrängung der geschlossenen Aktiengesellschaft (ZAO) von größter Relevanz. Existierende ZAO müssen entscheiden, ob sie weiter als Aktiengesellschaften unter strengen Anforderungen agieren oder den Formwechsel in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung vornehmen möchten. Auch wenn der Rechtsformwechsel als Umwandlung gilt, werden einige nachteilige Regeln des Umwandlungsrechts nicht zur Anwendung kommen. Hoch interessant erscheint zudem, wie eine nun mögliche Bestellung mehrerer Geschäftsführer in der Rechtspraxis umgesetzt wird. Offen ist, ob das deutsche Vier-Augen-Prinzip oder die im common law bekannte Bestellung nebeneinander tätiger gleichberechtigter Direktoren gemeint ist.

Tanja Galander und Stanislaw Rogojine von PricewaterhouseCoopers Legal stellten praxisnah die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten eines Exportgeschäfts nach Russland von der Direktlieferung an einen russischen Käufer bis hin zu einer eigenen Präsenz des deutschen Unternehmens vor Ort dar und beleuchteten die steuerlichen Vor- und Nachteile der verschiedenen Vertriebsstrukturen. Denn sobald die wirtschaftlichen Aktivitäten in Russland ein bestimmtes Maß an Dauer, Sach- und Personaleinsatz übersteigen, wird rein faktisch eine steuerliche Betriebsstätte begründet, die angemeldet werden muss. Deutsche Unternehmen geraten also schnell unter Handlungsdruck, wenn sie Nachteile verhindern wollen. Die Referenten gaben zudem Tipps dafür, wie Fallstricke bei der Vertragsgestaltung, der Wahl örtlicher Partner, der Rechtswahl, der Gerichtsstandvereinbarung und bei der Besicherung von Ansprüchen zu umgehen sind.

Trotz vieler Verbesserungen in den vergangenen Jahren entspricht das russische Rechtssystem in wichtigen Punkten noch nicht internationalen Standards. Dr. Joachim Homeister und Philipp Windemuth von der Kanzlei Orrick, Herrington & Sutcliffe zeigten die wichtigsten Schwachpunkte im russischen M&A-Recht und die Möglichkeiten im deutschen und englischen Recht auf, um solche Schwachpunkte auszugleichen. Die Anwälte erklärten zudem, wie Transaktionen strukturiert werden sollten, um auch die nach wie vor bestehenden Schwächen des russischen Gerichtssystems zu umgehen und eventuelle Streitigkeiten in ausländischen Schiedsgerichten oder zumindest durch das Schiedsgericht bei der Handelskammer der Russischen Föderation entscheiden zu lassen.

Zum 1. Januar 2013 wurden die Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung in Russland erweitert. In Russland tätige Unternehmen sind nunmehr zur Einführung von Compliance-Organisationen und -programmen verpflichtet. Martin Raible von der Kanzlei Gleiss Lutz informierte zusammen mit Alexander Zkarskij von der russischen Kanzlei ALRUD über Compliance-Risiken im Russlandgeschäft in den Bereichen Korruption und Kartellrecht. Praxisnah wurde darüber berichtet, wo die Schwerpunkte der Verfolgungspraxis liegen, welche Anforderungen ein Compliance-Programm erfüllen muss, um Verstöße zu unterbinden und das Risiko für Unternehmen zu minimieren und wie man mit Rechtsverstößen umgeht.

Alexander Judowitsch und Patrick Pohlit von der Kanzlei Rödl & Partner gaben anhand ausgewählter Praxisfälle einen Überblick über die neuesten Entwicklungen in der steuerlichen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis sowie hilfreiche steuerliche Hinweise zum Russlandgeschäft. Neben gewinnsteuerlichen Aspekten wurden umsatzsteuerliche und verfahrensrechtliche Besonderheiten dargestellt. Ein Ausblick auf die neusten Tendenzen im Steuerrecht rundete die praxisnahen Ausführungen im Forum ab.

Matthias Toepfer
Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft

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Matthias Toepfer
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M.Toepfer@bdi.eu

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