Der Ost-Ausschuss-Vorsitzende Büchele kommentiert Berichte über die Missachtung von Sanktionsauflagen durch Russland
Nach Informationen von Siemens sind vier für ein Kraftwerk im südrussischen Taman gelieferte Gasturbinen entgegen vertraglicher Vereinbarungen lokal modifiziert und von einem russischen Partnerunternehmen auf die Krim weitergeliefert worden. Dies ist aufgrund der bestehenden Krim-Sanktionen rechtswidrig. Der Ost-Ausschuss-Vorsitzende Wolfgang Büchele kommentiert diesen Vorgang folgendermaßen: „Kein deutsches Unternehmen kann es sich leisten, der Umgehung von Sanktionsauflagen verdächtigt zu werden. Die Sanktionsauflagen werden von deutscher Seite strikt befolgt. Auch im konkreten Fall tut die Firma Siemens alles, um zu erreichen, dass die Sanktionsauflagen eingehalten werden.
Die Lieferung der Gasturbinen erfolgte im Rahmen eines sanktionskonformen Vertrages. Wir erwarten von der russischen Regierung, dass sie umgehend sicherstellt, dass die vereinbarten Vertragsbedingungen hundertprozentig eingehalten werden.“
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