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Zweimal Runder Tisch in Minsk

18.03.2016

Ost-Ausschuss organisierte mit seinen Projektpartnern Diskussionsrunden zu Arbeitsbeziehungen und Insolvenzrecht

Gleich zwei Veranstaltungen in einer Woche hat der Ost-Ausschuss im März 2016 in Minsk durchgeführt. Der erste Runde Tisch widmete sich den Arbeitsbeziehungen, der zweite dem Insolvenzrecht.

Der erste Runde Tisch fand unter der Überschrift „Probleme und Praxis bei der Gestaltung von sozialen und Arbeitsbeziehungen“ statt und war dem wechselvollen Verhältnis zwischen dem Staat, den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften gewidmet. Mitorganisator von belarussischer Seite war der langjährige Projektpartner des Ost-Ausschusses, der Unternehmer- und Arbeitgeberverband „Professor Kunjawskij“, der sowohl Vertreter der belarussischen Regierung, als auch Verbandskollegen, Juristen und zahlreiche Mitgliedsunternehmen an den Runden Tisch eingeladen hatte. Von deutscher Seite nahmen Andre P.H. Müller von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sowie Mehrdad Payandeh vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) an der Veranstaltung teil.

Die Teilnehmer bekamen somit die seltene Möglichkeit, sich von beiden Parteien der Tarifverhandlungen in Deutschland ihre Schilderung des Prozesses anzuhören: Während der BDA detailliert die Tarifautonomie und das Tarifvertragssystem schilderte, ging der DGB insbesondere auf die Struktur der Gewerkschaften und das Prozedere der Tarifverhandlungen ein. Von beiden Seiten wurde betont, dass der Weg zu einem Tarifvertrag auf Kompromiss und nicht auf Konflikt ausgerichtet ist. Bei der anschließenden sehr lebendigen Diskussion wurden zahlreiche Fragen an die deutsche Experten gestellt.

Insolvenzrecht in Belarus hochaktuell

Drei Tage später, am 18. März 2016 versammelte der Ost-Ausschuss eine weitere Expertenrunde, diesmal in Zusammenarbeit mit seinem anderen Projektpartner, dem Rat für die Entwicklung des Unternehmertums in der Republik Belarus. Das Thema waren „Gesetzliche Regelung des Insolvenzverfahrens“, und der Referent von deutscher Seite Rechtsanwalt Moritz Leo von der Insolvenzrechtskanzlei hww hermann wienberg wilhelm in Berlin. Leo schilderte detailliert die Arten und den Ablauf eines Insolvenzverfahrens sowie die Eröffnungsvoraussetzungen, Gerichtskosten und Verwaltervergütung in Deutschland, um anschließend auf die zahlreichen Fragen der Teilnehmer einzugehen. Ist das Insolvenzverfahren bei großen und kleinen Unternehmen gleich gestaltet? In welchem Umfang kann auf das Vermögen eines Gesellschafters des Schuldners zugegriffen werden? Wer beurteilt, ob ein Unternehmen insolvent ist? Was passiert mit den Gläubigerforderungen, wenn das Vermögen des Schuldners nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken? Das Thema Insolvenzrecht ist in Belarus gerade hochaktuell, und es wird vor allem im Hinblick auf kleine und mittlere Unternehmen nach neuen gesetzlichen Regelungen gesucht.

Die im Rahmen der beiden Veranstaltungen erarbeiteten Vorschläge werden in zwei Positionspapieren zusammengefasst und den zuständigen Ministerien vorgelegt.

Jelena Granovskaja
Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft

Ansprechpartner

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Jelena Granovskaja
Projektleiterin
Kooperationsprojekt mit belarussischen Wirtschaftsverbänden
Tel.: 030 206167-118
Fax: 030 2028-2589
J.Granovskaja@bdi.eu

Informationen zum Partnerschaftsprojekt Belarus finden Sie hier

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