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Gemeinsamer Wirtschaftsraum

28.04.2017
Positionspapier des Ost-Ausschusses zur Zusammenarbeit von EU und Eurasischer Union

Der Welthandel sortiert sich gegenwärtig neu. Nach dem vorläufigen Scheitern der 2001 gestarteten „Doha-Runde“ der Mitgliedsländer der Welthandelsorganisation WTO, mit der ursprünglich ein weltweiter Abbau von Handelshemmnissen und die Erhöhung des Welthandelsvolumens um 100 Milliarden US-Dollar angestrebt worden war, sind immer mehr Staaten und Staatenbünde zu Verhandlungen über regionale Freihandelsabkommen mit unterschiedlichen Integrationsgraden übergegangen. Diesen Abkommen liegt die Annahme zugrunde, dass gegenseitige Handelserleichterungen zu komparativen Vorteilen für alle Beteiligten und damit zu höheren Exporten und mehr Investitionen und Arbeitsplätzen führen.

Innerhalb Europas gibt es mit dem Binnenmarkt der derzeit noch 28 (nach dem Brexit: 27) EU-Mitglieder sowie mit der Gruppe der EFTA-Länder (Island, Norwegen, Schweiz, Liechtenstein) und mit den CEFTA-Ländern (u.a. Albanien, Mazedonien, Serbien) drei Handelsräume, die bereits eng miteinander kooperieren. Diese sind aber mit dem vierten großen Handelsraum im östlichen Europa und Zentralasien, der von Russland, Kasachstan, Belarus, Armenien und Kirgisistan seit 2015 gebildeten Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU), bislang nur unzureichend verknüpft. Dies wiederum hat Auswirkungen auf Länder, deren Wirtschaftsstruktur traditionell mit den Ländern der EAWU verbunden ist, die aber zu ihrer Modernisierung eine größere Nähe zur Europäischen Union suchen, wie etwa die Ukraine, Georgien oder Moldau.

Die Schaffung eines gemeinsamen Wirtschaftsraums von Lissabon bis Wladiwostok mit einer weitgehend deckungsgleichen Anwendung von Zollverfahren, Zertifizierungsregeln, Rechtsgrundsätzen bis hin zu freiem Reise- und Kapitalverkehr wäre aus Sicht der europäischen Unternehmen der Idealzustand. Der Ost-Ausschuss hat hierzu ein Positionspapier „ Perspektiven der Zusammenarbeit zwischen der EU und der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU)“ erstellt, welches Sie hier (links als Download) abrufen können.

 

 

Ansprechpartner

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Andreas Metz
Tel.: +49 (0)30 206167-120
E-Mail: A.Metz@bdi.eu

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