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„Keine völkerrechtliche Grundlage“

Die Fertigstellung von Nord Stream 2 wird von Sanktionen verzögert. Foto: Nord Stream 2/Axel Schmidt
04.12.2020
Statement des Ost-Ausschuss-Vorsitzenden Oliver Hermes zu neuen US-Sanktionen gegen Nord Stream 2

Am 3. Dezember wurde der Entwurf zum geplanten erweiterten US-Sanktionsgesetz PEESCA, bekannt, das im Rahmen des US-Verteidigungsbudgets in Kürze verabschiedet werden könnte und sich gegen die Pipelines Nord Stream 2 und TurkStream richtet. Das Gesetz erweitert einerseits die Sanktionsbestimmungen. Anderseits können neue Sanktionen erst nach einem Konsultationsprozess mit den europäischen Verbündeten eingeführt werden. Dazu äußert sich der Ost-Ausschuss-Vorsitzende Oliver Hermes wie folgt.

„Wir sehen keine völkerrechtliche Grundlage für ein amerikanisches Sanktionsgesetz, das in dieser Weise die Souveränität der EU verletzt und europäische Unternehmen zur Zielscheibe macht. Rein europäische Projekte wie Nord Stream 2 sind nicht von US-Stellen zu regulieren, sondern ausschließlich von den beteiligten europäischen Ländern und der EU. Umso mehr lehnen wir die jetzt beabsichtigte Ausweitung möglicher Sanktionsziele beispielsweise auf Zertifizierungsunternehmen und Dienstleister ab. Positiv ist, dass es eine deutlich gewachsene Bereitschaft in den USA gibt, die Argumente der Europäer zu hören.

Die Bedeutung von Nord Stream 2 für die europäische Energieversorgung der Zukunft hat in den vergangenen Monaten weiter zugenommen. Die Pipeline ist nach den weltweit modernsten Umwelt- und Sicherheitsstandards gebaut worden und öffnet uns damit nach dem Brückenenergieträger Erdgas auch eine gute Perspektive ins Wasserstoffzeitalter. Aufgrund der verwendeten Materialien könnte Nord Stream 2 im Gegensatz zu älteren Pipelines bereits in den kommenden Jahrzehnten zu 70 Prozent mit Wasserstoff befüllt werden – dem Energieträger der Zukunft.“

Ansprechpartner

Christian Himmighoffen
Leiter Presse und Kommunikation
Tel.: 030 206167-122
C.Himmighoffen@oa-ev.de

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