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Polen öffnet Grenzen für Berufspendler

Lockerung von Corona-Maßnahmen: Zumindest für polnische Pendler hat die Regierung in Warschau im bilateralen Grenzverkehr wieder grünes Licht gegeben. Foto: Andreas Metz
05.05.2020
Corona-Maßnahmen gelockert: Polen öffnet Grenzen für Berufspendler, Tschechien normalisiert Reiseverkehr

Nachdem Tschechien bereits Mitte April erste Lockerungen für Berufspendler umgesetzt hatte, vollzieht auch Polen einen großen Schritt in Richtung Normalität: Seit dem 4. Mai dürfen fast alle polnischen Staatsbürger, die zum Arbeiten nach Deutschland pendeln, ohne 14-tägige Quarantäne wieder in ihr Heimatland einreisen. Die alten Auflagen gelten nur noch für Beschäftigte in medizinischen Berufen und Pflegepersonal.

"Wichtiger Beitrag zur Normalisierung"

„Die Lockerungen für Berufspendler sind ein wichtiger Beitrag zur Normalisierung der deutsch-polnischen Wirtschaftsbeziehungen. Zehntausende von Pendlern werden davon profitieren“, erklärte der OAOEV-Vorsitzende Oliver Hermes zu der kurzfristigen Maßnahme. In den kommenden Tagen werde sich entscheiden, welche Pendlergruppen genau von der Quarantäne ausgenommen werden, da die entsprechende Verordnung allgemein gehalten ist. „Mit der schrittweisen Rückkehr zur Normalität wächst nun die Chance, dass der deutsch-polnische Wirtschaftsmotor rasch wieder in Gang kommt. Davon wird auch die EU insgesamt profitieren“, so Hermes. Deutsche Unternehmen können damit wieder weitgehend auf ihre Fachkräfte aus Polen zurückgreifen. Dies verbessere die Planungssicherheit.

Polen reagiert mit seinen Maßnahmen auch auf Lockerungen, die Tschechien bereits Mitte April für Berufspendler eingeführt hatte. Polnischen Pendlern reicht als Nachweis zur sofortigen Einreise nun aber die Kopie des gültigen Arbeitsvertrags eines deutschen Arbeitsgebers. Weitere Voraussetzungen wurden bislang nicht kommuniziert. Von den Erleichterungen für Pendler in Polen ist medizinisches Personal noch ausgenommen, da hier von einer höheren Ansteckungsgefahr ausgegangen wird.

Tschechien normalisiert Reiseverkehr ab 11. Mai

Tschechien, nach Polen und noch vor Russland der zweitwichtigste deutsche Handelspartner unter den 29 Partnerländern des OAOEV, lockerte bereits Ende April die Quarantänebestimmungen. Berufspendler, die einen negativen COVID19-Test (PCR) vorlegen können, sind von der 14-tägigen gesetzlichen Quarantäne ausgenommen. Es wird vorausgesetzt, dass der Test nicht älter als vier Tage ist. Das Prozedere ist alle 30 Tage zu wiederholen. „Polen hat nun eine deutlich pendlerfreundlichere Regelung eingeführt. Wir hoffen, dass unsere Partner in Tschechien und anderen Ländern der Region sich das polnische Modell ansehen und ihre Regelungen weiter anpassen“, sagte Hermes.

Unmittelbar nach der polnischen Entscheidung kündigte Tschechien an, den grenzüberschreitenden Reiseverkehr mit Bussen und Bahnen, der Mitte März unterbrochen worden war, zum 11. Mai wieder aufzunehmen. „Diese Entscheidung kann eine Signalwirkung für ganz Europa haben“, so Hermes. „Jede weitere Lockerung der Quarantänebestimmungen erhöht die Chancen, die zu befürchtende Wirtschaftsrezession in Europa abzumildern.“

Für die deutsche Wirtschaft von großer Bedeutung

Polen und Tschechien sind für die deutsche Wirtschaft von großer Bedeutung: Seit dem EU-Beitritt beider Nachbarländer wurden im gemeinsamen Binnenmarkt die grenzüberschreitenden Lieferketten stark ausgebaut. Allein in Polen sind Schätzungen der AHK Polen zufolge rund 5.000 deutsche Unternehmen aktiv. Der bilaterale Warenaustausch zwischen Deutschland und Polen verbuchte im vergangenen Jahr einen Zuwachs von 4,2 Prozent auf 123 Milliarden Euro und im Januar und Februar 2020 hatte der deutsche Export nach Polen nochmals um neun Prozent zugelegt. Das Nachbarland platzierte sich damit vor Italien und Großbritannien auf Rang fünf unter Deutschlands wichtigsten Handelspartnern.

Tschechien lag 2019 mit einem Handelsvolumen von 92 Milliarden Euro an zehnter Stelle noch vor Belgien, Spanien und Russland. Die Maßnahmen gegen Corona und die damit verbundenen Ausgangssperren und Grenzschließungen ab März hatten jedoch zu einer starken Belastung der grenzüberschreitenden Wirtschaftsbeziehungen geführt.

Ansprechpartner

Andreas Metz
Leiter Presse und Kommunikation
Tel.: 030 206167-120
A.Metz@bdi.eu

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