Die Strafmaßnahmen gegen Russland sind hart, umfassend – und in Details oft reichlich unklar.
„Verträge, die nicht gegen Sanktionen verstoßen, müssen vertragsrechtlich eingehalten werden. Und russische Geschäftspartner werden fordern, was ihnen rechtlich zusteht.“, sagt Sanktionsrechtsexpertin Sachs. So könnten sie möglicherweise auf Schadensersatz klagen.
Die Forderungen könnten sie innerhalb der EU rechtlich geltend machen. „Auch vor einem westlichen Gericht könnten Unternehmen verklagt werden, wenn sie Sanktionen einfach übererfüllen“, erklärt Andreas Metz, Sanktionsexperte des Ost-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft. Selbst die russische Zentralbank könnte vor Gericht ziehen.
Um derartige Fragen zu beantworten hat auch der Ost-Ausschuss eine Task Force eingerichtet, zudem bietet er Briefings für Unternehmen zur aktuellen Entwicklung an.
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